Akkreditierung zur PSI 2026
Möchten Sie als Journalist, Blogger oder Fotograf über die PSI berichten?
In unseren Akkreditierungsrichtlinien erfahren Sie, was zu beachten ist und welche Nachweise erforderlich sind.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Wer kann eine Registrierung erhalten?
Eine Presse-Akkreditierung für die PSI erhalten ausschließlich Journalisten und Fotografen, die
- die Messe zur redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen Bezug zu den Themen der haptischen Werbung nachweisen können.
- im Auftrag von in der Werbeartikelbranche etablierten Magazinen arbeiten.
- für Zeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Radio, Fernsehen, Online-Magazine, Blogs, YouTube-Kanäle berichten.
Und wer nicht?
- Antragsteller, die keinen redaktionellen Bezug zu den Themen der Messe nachweisen können.
- Antragsteller, die für PR-, Marketing- und Werbeabteilungen von Verlagen und Unternehmen arbeiten.
- Begleitpersonen.
Wie kann der redaktionelle Zweck nachgewiesen werden?
Bitte erbringen Sie folgende Nachweise Ihrer journalistischen Tätigkeit:
- Einen Link zu einem namentlichen Artikel mit Bezug zur aktuellen Messe.
- Einen Link zu einem Impressum eines Mediums mit Bezug zur aktuellen Messe, das Sie als Redakteur, ständigen redaktionellen Mitarbeiter oder Autor nennt.
- den Auftrag einer vollständigen Redaktion mit Bezug zur aktuellen Messe.
Reicht ein Presseausweis als Nachweis für einen journalistischen Zweck aus?
Nein. Der Veranstalter Reed Exhibitions Deutschland behält sich das Recht vor, auch bei Vorlage eines Presseausweises journalistische Nachweise mit Bezug zur haptischen Werbung anzufordern.
Es besteht kein Anspruch auf Akkreditierung.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen oder fehlenden Nachweisen behalten wir uns das Recht vor, einen Akkreditierungsantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Welche Regelungen gelten für Social Media
- Der Social-Media-Kanal muss in der Branche etabliert sein.
- Der Social-Media-Kanal wird zur redaktionellen Berichterstattung durch Text, Fotos und/oder Film genutzt.
- Auf dem Social-Media-Kanal werden regelmäßig redaktionelle Beiträge in Wort, Bild und/oder Film veröffentlicht, die für die Zielgruppe der Veranstaltung relevant sind.
- Sie haben auf diesem Kanal namentlich und regelmäßig Texte, Fotos und/oder Filme zum Veranstaltungsthema veröffentlicht.
Welche Regeln gelten für Fotografen?
- Das Fotografieren ist nur zu redaktionellen Zwecken gestattet.
- Jede kommerzielle Verwertung über die journalistische Berichterstattung hinaus ist ausgeschlossen.
- Das Material darf nicht zur Illustration oder Bewerbung anderer Veranstaltungen als der PSI verwendet werden.
- Der Fotograf hat sicherzustellen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.
Welche Regeln gelten für TV- / Filmteams?
- Die PSI gestattet Filmaufnahmen nur zu Zwecken der redaktionellen Berichterstattung.
- Jede kommerzielle Verwertung über die journalistische Berichterstattung hinaus ist ausgeschlossen.
- Videoaufnahmen von Ausstellern sind nach Absprache mit der PSI erlaubt.
- In jeglicher Berichterstattung muss die PSI als Veranstalter genannt werden.
- Live-Übertragungen von PSI-Veranstaltungen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet. Ausnahmen nur nach Absprache mit der PSI.
- Das Filmen des Bühnenprogramms ist nur zur Veröffentlichung in Filmsequenzen gestattet.
- Der Kameramann / der Produzent hat sicherzustellen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.
Presseakkreditierungsformular
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?
Pressekontakt
Julia Bernert
Content & PR Manager
T: +49 211 90191-342
[email protected]
